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   BGH, 27.08.1968 - 1 StR 381/68   

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https://dejure.org/1968,7178
BGH, 27.08.1968 - 1 StR 381/68 (https://dejure.org/1968,7178)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1968 - 1 StR 381/68 (https://dejure.org/1968,7178)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68 (https://dejure.org/1968,7178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis

    Auszug aus BGH, 27.08.1968 - 1 StR 381/68
    Wenn dies etwas ausführlicher geschieht, als es unbedingt notwendig wäre (vgl. BGHSt 5, 225, 227) [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53], so ist das noch kein Rechtsfehler.
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BGH, 27.08.1968 - 1 StR 381/68
    Hierauf kann jedoch die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht beruhen, zumal diese Äußerungen keine tatsächlichen Angaben enthalten, sondern nur die Ansicht der Schöffen, daß sie sich nicht befangen fühlen (vgl. BGHSt 21, 85, 87) [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66].
  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 23/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.08.1968 - 1 StR 381/68
    Für die Anwendung des § 157 StGB genügt es, daß die Absicht, die Gefahr gerichtlicher Bestrafung abzuwenden, nur mitbestimmend war (BGHSt 2, 379).
  • RG, 08.02.1935 - 4 D 787/34

    Ist es zulässig, daß Abschriften der Anklageschrift, in der die wesentlichen

    Auszug aus BGH, 27.08.1968 - 1 StR 381/68
    Im übrigen ist es ein Unterschied, ob - wie im Falle RGSt 69, 120 - den Schöffen die Anklageschrift samt dem "Ergebnis der Ermittlungen" zum dauernden Gebrauch während der ganzen Hauptverhandlung überlassen wird oder ob die Anklageschrift nur einmal verlesen wird.
  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13

    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung);

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden "durch ein einmaliges Verlesen ... auch Laienrichter regelmäßig nicht so stark beeindruckt, dass sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen in sich aufnehmen können" (BGH, Urteil vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68; ebenso BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86).
  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86

    Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden

    Schon bisher war anerkannt, daß zwischen der dauernden Überlassung der Anklageschrift und deren (einmaliger) Verlesung unterschieden werden müsse, weil "durch ein einmaliges Verlesen ... auch Laienrichter regelmäßig nicht so stark beeindruckt (werden), daß sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen in sich aufnehmen können" (BGH, Urt. vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68).
  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97

    Grundsätze von Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens; Schöffen

    Er hat zwischen der dauernden Überlassung der Anklageschrift und deren einmaliger Verlesung unterschieden und für den Fall einer nur einmaligen Verlesung unter Hinweis auf seinen Beschluß vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68 ausgeschlossen, daß das Urteil auf einem möglichen Verfahrensfehler beruht (BGH JR 1987, 389 mit Anm. Rieß).
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